Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrradvermietung Juistbike, Mittelstraße 7 b, 26571 Juist Vermieter Carsten Peplow

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fahrradvermietung Juistbike.de; Mittelstraße 7 b, 26571 Juist; Vermieter Carsten Peplow

  1. Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fahrräder, E-Bikes und Zubehör, die über die Online-Buchungsplattform www.juistbike.de oder vor Ort bei Juist Pirates Bikes abgeschlossen werden.

(2) Anbieter und Vermieter ist:
Juist Pirates Bikes
Inhaber: Carsten Peplow
Mittelstraße 7b
26571 Juist

(3) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

  1. Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Mietprodukte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.

(2) Mit Abschluss der Online-Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

  1. Mietgegenstand, Ausgabe und Rückgabe

(1) Der Mietgegenstand wird am Standort Juist Pirates Bikes, Mittelstraße 7b, 26571 Juist ausgegeben und zurückgenommen.

(2) Eine Lieferung oder Abholung der Mieträder oder Anhänger zur Unterkunft des Mieters ist nicht möglich.

(3) Bei Tagestarifen erfolgt die Ausgabe ab 09:30 Uhr.
Die Rückgabe hat spätestens bis 17:45 Uhr des jeweiligen Rückgabetages zu erfolgen.

(4) Tagestarife gelten ausdrücklich nicht für 24 Stunden, sondern ausschließlich für den jeweiligen Kalendertag.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf www.juistbike.de angegebenen Preise.

(2) Online-Preise können von den Preisen an der Ausgabestelle abweichen. Rabattaktionen oder Sonderpreise sind zeitlich begrenzt.

(3) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

  • 5 Nutzung der Mieträder

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Mit Antritt der Fahrt gilt das Fahrrad als mangelfrei übernommen.

(2) Das Befahren des Strandes ist ausdrücklich untersagt.
Das Sand-Salzwasser-Gemisch kann erhebliche Schäden verursachen.

(3) Wird eine Nutzung am Strand festgestellt, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 75,00 € erhoben.

(4) Schäden, die nachweislich durch Salzwasser verursacht wurden, sind vom Mieter zu ersetzen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitwert bzw. tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

(5) Die Mieträder dürfen ausschließlich von einer Person genutzt werden.
Der Transport weiterer Personen – insbesondere auf dem Gepäckträger – ist untersagt.

(6) Der Gepäckträger ist ausschließlich für Lasten bis maximal 20 kg geeignet.

(7) Bei Verstoß gegen diese Nutzungsregeln kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos beenden. Der Mietpreis für den bis dahin genutzten Zeitraum bleibt geschuldet.

(8) Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrer inkl. Gepäck) beträgt bei Erwachsenenrädern und E-Bikes maximal 120 kg.

  1. Sicherungspflicht / Diebstahl

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietrad bei jedem Abstellen mit dem zur Verfügung gestellten Schloss zu sichern.

(2) Bei Diebstahl eines nicht ordnungsgemäß gesicherten Mietrades haftet der Mieter bis zur Wiederbeschaffung.

(3) Wird das Fahrrad innerhalb von 6 Wochen nicht wieder aufgefunden, ist der Zeitwert des Mietrades zu ersetzen.

(4) Bis zum Wiederauffinden oder zur Ersatzleistung läuft der Mietvertrag weiter.

  1. Schäden, Reparaturen und Haftung des Mieters

(1) Schäden, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen und vom Mieter verursacht wurden, sind vom Mieter zu ersetzen.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Reparaturaufwand oder Zeitwert. Der Mieter erhält eine Rechnung zur Vorlage bei seiner Versicherung.

(3) Eine Versicherung (z. B. Kasko) ist im Mietpreis nicht enthalten.

(4) Fremde Anbauten oder Reparaturen durch den Mieter sind untersagt. Für daraus resultierende Schäden haftet der Mieter vollumfänglich.

  1. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Schäden an Kleidung oder Gegenständen des Mieters wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Die Nutzung der Mieträder erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen. Helme können gegen Entgelt ausgeliehen werden.

  1. Verspätete Rückgabe

(1) Bei verspäteter Rückgabe kann dem Vermieter ein Nutzungsausfall entstehen.

(2) Muss zur Erfüllung eines Folgeauftrages ein Ersatzrad bei einem anderen Anbieter angemietet werden, trägt der Mieter die angemessenen, marktüblichen Kosten.

(3) Der Mieter wird hierüber nach Möglichkeit vorab informiert.

  • 10 Ersatz bei Defekt

(1) Bei einem technischen Defekt während der Mietzeit stellt der Vermieter – sofern möglich – ein gleichwertiges Ersatzrad.

(2) Bei höherer Gewalt, Diebstahl oder nicht kurzfristig reparablen Schäden besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Mietminderung.

  1. Stornierung und Widerruf

(1) Bei Mietverträgen mit festem Mietzeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Unabhängig davon räumt der Vermieter folgende kulante Stornoregelung ein:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn
    → Stornierung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Mietpreises, mindestens jedoch 5 €, Rückerstattung des restlichen Betrages
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn
    → Stornokosten in Höhe von 15 % des Mietpreises
  • Ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung
    → 100 % des Mietpreises

(3) Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.

(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Stornierung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, Buchungen bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) zu stornieren.

(2) Gleiches gilt bei unvorhersehbaren Schäden oder Lieferverzögerungen, die eine Bereitstellung unmöglich machen.

(3) Bereits gezahlte Mietbeträge werden in diesen Fällen vollständig erstattet.

  1. Schlüsselverlust & Zubehör

(1) Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Pauschale von 15,00 € berechnet.

(2) Gepäckkörbe werden kostenlos zur Verfügung gestellt, ein Anspruch hierauf besteht nicht.

  1. Datenschutz & GPS-Tracking

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet.

(2) Mieträder können mit einem GPS-Modul ausgestattet sein. Dieses dient ausschließlich der Diebstahlsicherung und Positionsbestimmung im Schadensfall.

(3) Eine dauerhafte personenbezogene Bewegungsaufzeichnung findet nicht statt.

(4) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

  1. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Gerichtstand für die Buchungen über „Juistbike.de“ ist 26506 Norden, Amtsgericht, Norddeicher Str. 1

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Stand: Juist, 7. Januar 2026

Diese Mietbedingungen kannst Du hier herunterladen.